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Altersfreigabe
Ghost:
ok also: erlaubt, aber keinen schei? damit anstellen :grin:
Aber wer hat sich das ausgedacht?
Eine Softgun ab 18, aber die Jagdkarte kann man mit 16 machen. (nicht dass ich was dagegen h?tte, aber ist doch komisch)
Nukebert:
jagdkarte mit 16? mmhm.. konnte man die nicht nur mit einem waffen..irgendwas machen - den man zB als zivi nicht bekommt? lt. iw? forum?
willkommen in ?sterreich - dem land der dubiosen gesetze :D
Gundalf:
Tip f?r die Zukunft: Hinterfrage nicht die Sinnhaftigkeit des ?sterreichischen Waffenrecht, das wird immer von Leuten gemacht, die keine Ahnung von der Materie haben. Beispielsweise sind Vorderschaftrepetierer (auch bekannt als Pumpgun), aber eine semiautomatische Flinte (wo man dazwischen nicht mal "aufziehen" muss) ist hingegen erlaubt.
Find Dich damit ab, das Waffenrecht war schon immer ein Politikum, da wollen oft irgendwelche Politiker sich profilieren, deswegen gibts da ?fter mal sogenante Anlassgesetzgebung (wird meist im Rahmen von Wahlk?mpfen gemacht, der Mist). ;)
Und Jagdkarte kannst Du meines Wissens nur dann machen, wenn kein Waffenverbot gegen Dich besteht. Sprich wennst nicht beim Zivildienst warst, weil Zivis werden bei uns mit 10 Jahren Waffenverbot belegt.
Nukebert:
auch net so richtig, es ist kein waffenverbot, repetierer bekommst, blo? nix f?r halbauto, mitf?hren und so..
so irgendwie war das lt. iw?.
es war halt kein verbot, sondern so hinten herum schleichend in den anus, irgendwas b?sartiges auf malice clips daher schleichendes :shock:
Gundalf:
Verbot im Sinne von "Du bekommst keine WBK".
Repetierer sind nur meldepflichtig, nicht WBK-pflichtig, daher kriegt die auch ein Zivi. Aber ein Zivi kriegt keine Pistole. :)
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