Öffentlicher Bereich > Allgemein / General

Altersfreigabe

<< < (6/10) > >>

Ghost:
das vielleicht nicht, aber das n?heste ziel ist 50m.....
aber so kann ich mich wenigstens auf meinen 18er freuen  8)

Nukebert:
du ja.. gibt ja genug andere sachen mit denen man die zeit verbringen kann, werd halt kein dickes computerkind :D

Ghost:
Verdammt, zu sp?t  :P
Wobei meine Spiele auch ab 18 sind  :)

Ghost:
Das verwirrt mich jetzt:
?sterreich und Schweiz  [Bearbeiten]In ?sterreich und der Schweiz sind Airsoftwaffen frei erh?ltlich, es besteht auch keine Markierungspflicht. In ?sterreich sind die Spielger?te wegen dem Jugendschutzgesetz ab 18 Jahren frei erh?ltlich,die Airsoftwaffen unter 0,5Joule sind ab dem 14 Jahren frei erh?ltlich . In der Schweiz gelten Airsoftwaffen juristisch als Spielzeuge. Ab 2008 soll jedoch ein neues Waffengesetz es verbieten, Airsoftwaffen geladen zu transportieren, nur noch ungeladen und verpackt. In ?sterreich fallen alle ?ber 7,5 Joule starken Airsoftguns oder Luftdruckgewehre unter das Schusswaffengesetz und k?nnen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr frei erworben werden.
(Quelle: Wikipedia)
Da kann doch was nicht stimmen  :hm:

Gundalf:
Auf Wikipedia kann jeder reineditieren was er will?
Ich w?rd mich da eher auf die Gesetzesparagraphen selbst st?rzen wenn ichs wissen will. Weil Wikipedia ist gut, um sich Halbwissen anzueignen, aber eine ernsthaft seri?se Quelle ist das keine. ;)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln