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Altersfreigabe

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Ghost:
Ist gut, werd nur die H?lfte lesen  :-D (bis ab 18)
Zudem war ich gestern in nem Buchhandel und wollte mir das Gesetzbuch kaufen,
aber leider darf man auf unseren Jeep nur ein Gewicht von 560 KG aufladen.......

Gundalf:
Wozu Gesetzesb?cher kaufen?
Gibt ja zum Gl?ck das Rechts-Informations-System! :D

Schau mal hier: http://ris.bka.gv.at

Bzw das komplette Waffengesetz gibts bei der IW? zum herunterladen, allerdings ist f?r Laien wie Dich und mich eigentlich weniger der Paragraph interessant, sondern vielmehr z?hlen die Interpretationen der Paragraphen durch Leute die sich auskennen, bzw die Verf?gungen die zu den Paragraphen erlassen wurden. :schlaumi:

Ghost:
Danke f?r den Link.
Da sind sooooo vieeeele Infos und ich hab doch Ferien  :lol:

Nukebert:

--- Zitat von: Ghost am März 15, 2008, 21:44:27 Nachmittag ---Das verwirrt mich jetzt:
?sterreich und Schweiz  [Bearbeiten]In ?sterreich und der Schweiz sind Airsoftwaffen frei erh?ltlich, es besteht auch keine Markierungspflicht. In ?sterreich sind die Spielger?te wegen dem Jugendschutzgesetz ab 18 Jahren frei erh?ltlich,die Airsoftwaffen unter 0,5Joule sind ab dem 14 Jahren frei erh?ltlich . In der Schweiz gelten Airsoftwaffen juristisch als Spielzeuge. Ab 2008 soll jedoch ein neues Waffengesetz es verbieten, Airsoftwaffen geladen zu transportieren, nur noch ungeladen und verpackt. In ?sterreich fallen alle ?ber 7,5 Joule starken Airsoftguns oder Luftdruckgewehre unter das Schusswaffengesetz und k?nnen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr frei erworben werden.
(Quelle: Wikipedia)
Da kann doch was nicht stimmen  :hm:

--- Ende Zitat ---
bullshit.

es is in D so irgendwie ^^
bei uns trifft weder das mit 0,5J noch das mit 7,5J zu.
hat halt irgend ein spassti reingeschrieben.

edit: hmf, 2. seite ?bersehn

Rudi:
dito....

Du bekommst die Jahre auch so rum...ich habs auch geschafft :D

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