ich hab meine M3 ja im FVF zum verkauf gestellt. Heute hat sich so ein deutsches w?rstchen bei mir gemeldet. Nachdem ich auf seine PMs geantwortet hatte das ich nicht nach DE verkaufe da die M3 kein F im 5eck hat meint er jetzta das er sie "F"en lassen w?rde ...
Im Prinzip w?re ja wenn ich ihm das jetzt schicken w?rde (unge"f"t) ich Strafbar da ich ja eine ungepr?fte Waffe in DE im Umlauf setze oder? Auch wenn er mir fest und heilig verspricht das er sie "F"en lassen w?rde kann im Prinzip ich daf?r belangt werden oder?
kann man das irgendwie l?sen oder soll ich lieber meine Finger davon lassen?
Erstellt von AcidArrow
Schicks an das f?r seinen Bezirk verantwortliche Beschussamt mit Vermerk auf seine Adresse und da? die Kosten f?r?s "F"en ihm zu Lasten gehen
Das geht aber auch nur wenn das Beschussamt das Teil annimmt ... wie man aus Pyros posts im AUAForum liest gibt es da regional oder sogar Unterschiede zwischen den Sachbearbeitern.
[ge?ndert von Satsch am October 13, 2004, 20:18:53 PM]
danke f?r die Hilfe