Autor Thema: Vereinsgr?ndung  (Gelesen 4072 mal)

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harald

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Vereinsgr?ndung
« am: Dezember 18, 2006, 19:51:18 Nachmittag »
Hallo!
Da ich und meine Freunde begeisterte Airsoftspieler sind, m?chten wir nun einen Verein gr?nden.
Jedoch habe ich keine Erfahrung mit Vereinsgr?ndung   :?

Worauf muss ich aufpassen? Gibt es Kosten, die auf mich zukommen? Muss ich eine Versicherung (Haftpflicht o.?.) abschlie?en? Welche Aufgaben bzw. Pflichten kommen auf mich zu?
Die Eintragsgeb?hr ist mir klar, aber was kommt danach auf mich kostentechnisch zu?

Vielen Dank schon jetzt f?r eure Tipps und Infos.

mfg Harald

Offline sleeper

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Vereinsgr?ndung
« Antwort #1 am: Dezember 20, 2006, 21:59:24 Nachmittag »
Folgender link sollte Dir alle Infos liefern:

http://www.bmi.gv.at/Vereinswesen/

Besser als das BM.I k?nnen wir Dich auch nicht informieren. :)
Wichtig ist, von Anfang an darauf hinzuweisen, dass es sich um einen s.g.
"kleinen Verein" handelt, der nicht Bilanzpflichtig ist und dessen Mitglieds-
beitr?ge und Spendeneinnahmen nicht die Summe von ? 200.000 ?ber-
steigen werden.

F?r das Erstellen der Vereinsstatuten gibt es einen Infofolder, der
irgendwo auf der hp vom Innenministerium downloadbar ist. Es gibt auch
eigene Stellen f?rs Vereinswesen im Magistrat (Wien,...) bzw. bei der
zust?ndigen Bezirkshauptmannschaft (Bundesl?nder).

LG, Sleeper
<ASCN>

Im Wald zwei Wege boten sich mir dar...
...und ich nahm den, der weniger betreten war...
...und das ver?nderte mein Leben! -Robert Lee Frost-

Offline SecuriTUX

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Re: Vereinsgr?ndung
« Antwort #2 am: Dezember 21, 2006, 08:56:18 Vormittag »
Zitat von: "harald"

Die Eintragsgeb?hr ist mir klar, aber was kommt danach auf mich kostentechnisch zu?


Leider k?nnen wir hier keine Rechtsausk?nfte geben, denn das kann nur ein Anwalt. Einen solchen w?rde ich mir auch zu Rate ziehen und mir dann die Statuten ?berpr?fen & absegnen lassen, so wie es die meisten (seri?sen) AS-Vereine getan haben. Je nach Anwaltsstundensatz kostet das ca. ? 700,-

Der Hintergrund dazu: Der Vorstand eines Vereins haftet mit seinem Privatverm?gen. D.h. bekommt der Verein z.B. eine Verwaltungsstrafe  (bis zu mehrere tausend Euro), darf jeder seinen Beitrag aus der eigenen Geldb?rse zahlen (es sei denn die Vereinskasse hat genug finanzkraft ;) ).
Das ganze passiert sehr schnell, da es immer wieder zu Anzeigen gegen AS-Vereine kommt ...
Daraus ergibts sich auch die Anschaffung einer Haftpflichversicherung und besser noch dazu eine Rechtsschutzvers..
"Kultur ist, wenn ich aus dem Sch?del meines Feindes eine geschmackvolle Trinkschale fertige. Zivilisation ist, wenn ich daf?r ins Gef?ngnis komme."

harald

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Vereinsgr?ndung
« Antwort #3 am: Dezember 21, 2006, 21:27:41 Nachmittag »
Vielen Dank schon mal f?r eure Antworten.

Hab da aber noch eine Frage (auch, wenn ihr keine Anw?lte seid, aber vielleicht habt ihr hier Erfahrung):
Wie sieht es aus, wenn ich als Verein auf einem gemieteten Grundst?ck spiele. Welche Anzeigen k?nnen auf einen zukommen?
Wenn ich Schilder aufh?nge, dass hier ein Verein SPIELT und sich niemand f?rchten braucht (also, dass das keine Terroraktion ist) und wenn ich das Spiel bei der Polizei melde.

Muss ich als Verein eine Steuererkl?rung machen, wenn ich Mitgliedsbeitrag einhebe?

Vielen Dank f?r eure Antworten

Offline Gundalf

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Vereinsgr?ndung
« Antwort #4 am: Dezember 22, 2006, 10:29:25 Vormittag »
Zitat von: "harald"
Vielen Dank schon mal f?r eure Antworten.

Hab da aber noch eine Frage (auch, wenn ihr keine Anw?lte seid, aber vielleicht habt ihr hier Erfahrung):
Wie sieht es aus, wenn ich als Verein auf einem gemieteten Grundst?ck spiele. Welche Anzeigen k?nnen auf einen zukommen?
Wenn ich Schilder aufh?nge, dass hier ein Verein SPIELT und sich niemand f?rchten braucht (also, dass das keine Terroraktion ist) und wenn ich das Spiel bei der Polizei melde.

Muss ich als Verein eine Steuererkl?rung machen, wenn ich Mitgliedsbeitrag einhebe?

Vielen Dank f?r eure Antworten



Wenn der Veranstalter auf dem gemieteten Grundst?ck der Verein ist und das ganze polizeilich gemeldet ist, kann Dir rechtlich relativ wenig passieren. Sollte das jedoch eine private, nicht vereinstechnische Veranstaltung sein, dann hast wom?glich eine Klage wegen paramilit?rischer ?bung am Hals. Wenig lustig. Da gehts dann nicht mehr um Geldstrafen...
Beim Schilder aufh?ngen sollt man aufpassen, um was f?r eine Art von Gel?nde es sich handelt. Wenns n?mlich ein Wald ist, darf man in den meisten F?llen keine Absperrungen machen und abseits befestigter Wege auch keine Schilder aufstellen, weil man sonst den Tatbestand der Rodung erf?llt (ja, das Forstgesetz ist tats?chlich idiotisch...), strafbar in der Regel mit ca 100-300 Euro. Nicht sch?n, aber ein Klacks im Vergleich zur Para-?bung.

Das mit der Steuererkl?rung weiss ich nicht, aber da ein Verein sich dadurch auszeichnet, dass er eigentlich gar keinen Gewinn machen darf, w?r an sich auch keine Steuer f?llig. Somit denk ich, dass man keine machen muss, wohl aber ein Kassenbuch zu f?hren hat, das auf Anfrage zur Einsicht freigegeben werden muss. Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt und auch kein Wirtschaftsrechtler, somit am besten mal einen Anwalt befragen der sich mit dem Vereinswesen erstklassig auskennt. :)
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Offline SecuriTUX

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Vereinsgr?ndung
« Antwort #5 am: Dezember 22, 2006, 11:52:04 Vormittag »
Das Schilder aufh?ngen war ein bisschen teurer: wir bekamen die Mindeststrafe von ? 350,- wobei diese jeweils vom Verein und den beiden(!) Grundst?cksbesitzern (Ehepaar) zu zahlen war. Also insgesamt: ? 1.050,- (damals hatten wir leider keine Rechtsschutzversicherung)

Ad Steuer: unter ? ??.000,- reicht eine einfache Buchhaltung und man muss keine Steuern abf?hren - kann aber auch keine zur?ckfordern.
Funktioniert quasi wie ein Haushalt mit einem Kassabuch.
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harald

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Vereinsgr?ndung
« Antwort #6 am: Dezember 24, 2006, 11:50:39 Vormittag »
Danke f?r eure Tipps und Anregungen.

Frohe Weihnachten.